Ausgleich, Ersatz und Ökokonto

Bauliche Maßnahmen sind nicht immer vermeidbar, doch wenn im Zuge eines baulichen Eingriffs Natur und Landschaft beeinträchtigt werden, muss der Verursacher einen Ausgleich erbringen. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Eingriff in die Natur und Landschaft durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Für zukünftige Eingriffe in die Natur und Landschaft kann man vorsorglich einen sog. Ökokonto einrichten und bereits jetzt Maßnahmen durchführen, die bei einem zukünftigen Bedarf vom Ökokonto wieder „abgebucht“ wird.

Sie benötigen Hilfe bei der Durchführung von Maßnahmen für Ausgleich, Ersatz und Ökokonto oder benötigen Input zu möglichen Maßnahmen?

Wir beraten unsere Mitglieder, Landwirte und Privatpersonen und unterstützen Sie gerne bei der Organisation, Anlage und Pflege Ihrer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Gerne können wir Ihnen auch mit Ideen für Maßnahmen im Landkreis helfen. Maßnahmen für Ausgleich, Ersatz und Ökokonto sind Verpflichtungen, die der Eingriffsverursacher erbringen muss. Staatliche Förderungen sind daher grundsätzlich ausgeschlossen. Die Finanzierung der Maßnahmen und auch die Leistungen des LPV müssen voll über den Eingriffsverursacher entgolten werden.

Weiterführende Informationen
Bayerisches Landesamt für Umwelt